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Auszahlung der Corona-Soforthilfe verzögert sich in BW

Verantwortlicher Autor: Peter Michael Neuen Baden-Württemberg, 03.05.2020, 17:42 Uhr
Kommentar: +++ Wirtschaft und Finanzen +++ Bericht 14027x gelesen

Baden-Württemberg [ENA] Bisher war Baden-Württemberg eines der Bundesländer, in dem die Bearbeitung und Auszahlung der Corona-Soforthilfe in den ersten Wochen nach dem 30. März 2020 recht kurzfristig und unbürokratisch ablief. Dem Verfasser sind Einzelfälle in einzelnen Städten und Landkreisen bekannt, da erfolgten die Auszahlungen nach Antragstellung und Zugang der Eingangsbestätigung innerhalb von 2 bzw. 3 Tagen.

Aufgrund der zahlreichen Betrugsfälle in anderen Bundesländern wurde die Bearbeitung und Abwicklung jedoch angepasst, es wurden auch die Antragsformulare geändert und es erfolgt nun eine genaue Prüfung der Anträge vor Auszahlung. Wie in anderen Bundesländern auch, erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid auf dem Postweg, ob er die Zahlung erhält oder einen Ablehnungsbescheid aufgrund fehlender, unzulänglicher oder falscher Angaben. Jetzt kommt es zu Verzögerungen in der Bearbeitungszeit von Anträgen, die nach dem 9. April 2020 eingereicht wurden.

Wie auf der Homepage der L-Bank nachzulesen ist, finden Anpassungsarbeiten im System statt, die bis zum 30. April abgeschlossen sein sollen. Die Bearbeitung von Anträgen auf Soforthilfe wird dann wieder aufgenommen und eine Auszahlung soll bis zum 15. Mai 2020 erfolgen, sofern sie in der Sache entscheidungsreif sind. Er wird auch darauf hingewiesen, dass viele Auszahlungen bisher nicht vorgenommen werden, da die Anträge formelle Mängel, wir beispielsweise fehlende Unterschriften, nicht korrekte oder fehlerhafte Kontoangaben oder unzureichende Begründungen des Liquiditätsengpasses.

Bis zum 30. Mai 2020 können noch Anträge für die Corona-Soforthilfe bei den zuständigen Antragsstellen eingereicht werden, es ist zum jetzigen Zeitpunkt fraglich, ob hier keine Fristverlängerung erfolgt und ob die Bundesregierung ein Folgepaket auf den Weg bringen wird, denn bisher stellt das Soforthilfeprogramm für die Betroffenen nur einen Tropfen auf dem heißen Stein da und bei einer Folgehilfe sollten auf jeden Fall auch die Lebenshaltungskosten und Sozialbeiträge berücksichtigt werden, dann läuft es endlich in die richtige Richtung.

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